Naturschutz und Bauen

Im Zuge eines geplanten Baus, empfehlen wir Ihnen sich frühzeitig mit dem Thema Natur- und Artenschutz zu beschäftigen (mindestens eine Vegetationsperiode vor Beginn des Baustarts) damit Sie nach Eingang einer Baugenehmigung nicht durch Artenschutz- und naturschutzrechtliche Gesetzgebungen und Vorschriften in Ihrem Zeitplan beeinträchtigt werden und dadurch im schlimmsten Falle einen erhöhten finanziellen Mehraufwand leisten müssen.

Insbesondere beim Freimachen von Baugrundstücken, dem sogenannten Roden von Bäumen und Hecken sind strikte gesetzliche Rahmenbedingungen, innerhalb der gesetzlichen Schutzfristen vom 1. März bis einschließlich 30. September, zu beachten.

Ob bei Ihrem Bauvorhaben naturschutzrechtliche Vorschriften zu beachten sind und/oder ob Sie einen Ausnahmetatbestand (Legaltatbestände nach § 39 BNatSchG) zum Fällen von Bäumen auch innerhalb der Schutzfrist vorweisen können, klären wir mit Ihnen bei einem Planungsgespräch vor Ort.

Neben dem § 39 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind weiterführende Rechtsvorschriften wie z.B. die des Artenschutzes (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) sorgfältig zu prüfen. Kommunale Verordnungen oder Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel örtliche Baumschutzsatzungen können zusätzlich Bäume stammdurchmesserabhängig schützen. Ferner können Bäume durch einen Bebauungsplan per se geschützt oder auch als Naturdenkmal ausgewiesen sein.

Alle oben genannten rechtlichen Rahmenbedingungen müssen vor einer Baumaßnahme geprüft werden, damit ein geplanter Bau rechtskonform stattfinden kann.

Denn, wer besonders und/oder gar streng geschützte Arten beeinträchtigt oder ihre Lebensstätten gänzlich zerstört, handelt im Sinne des Strafgesetzbuches – dieser  Tatsache sind sich viele Tief- und Hochbaubetriebe oder Gartenbauunternehmen und Bauherren nicht bewusst.

Involvieren Sie uns frühzeitig in einen Planungsprozess, damit Natur- und Artenschutz Hand in Hand mit Ihrem Bauprojekt ablaufen können und sich nicht gegenseitig beeinträchtigen.

WIR UNTERSTÜTZEN SIE HIERBEI MIT UNSERER NATURSCHUTZRECHTLICHEN FACHKOMPETENZ